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Frage von Michael K. •

Wie schätzen Sie das Maskenverbot mit Genehmigungsvorbehalt durch die gepl. Änderung des Schulgesetzes verfassungsr. (Art. 2 GG) ein? Warum werden FFP2/3 nicht im Gesetz als zul. Ausnahmen definiert?

Sehr geehrter Frau Quast,

wie schätzen Sie das Maskenverbot mit Genehmigungsvorbehalt durch die geplante Änderung des Hamburger Schulgesetzes verfassungsrechtlich ein (insbesondere Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG)?

Warum werden FFP2- und FFP3-Masken nicht bereits im Gesetz als zulässige Ausnahmen definiert?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!

Michael K.

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