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Henning Höne
FDP
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Frage von Johann-Albrecht H. •

Sehr geehrter Herr Höne, was tun Sie, als Vorsitzender der FDP-Fraktion, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?

Die Berliner Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag ein Ablösungsgrundsätzegesetz versprochen. Bisher liegt ein Entwurf nicht vor. Eine vorbereitende Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit ohne abschließenden Bericht beendet. Irgendwelche Ergebnisse sind nicht bekannt geworden. Die Ministerpräsidenten haben erkennen lassen, dass sie bis auf weiteres die Ablösung der Staatsleistungen ablehnen; das Geld sei bei den Kirchen "gut aufgehoben". Wie ist die Haltung Ihrer Fraktion dazu?

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FDP

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unserer Positionierung zu den Staatsleistungen an die Kirchen in Nordrhein-Westfalen.

Die Staatsleistungen an die Kirchen haben eine lange historische Tradition, die bis auf die Enteignungen kirchlicher Güter im Zuge der Säkularisierung zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurückgeht. Aktuell erhalten in Nordrhein-Westfalen die evangelische Kirche jährlich etwa 10 Millionen Euro und die katholische Kirche etwa 14 Millionen Euro aus solchen Leistungen.

Es ist unser klares Ziel, diese Staatsleistungen gemäß dem Auftrag der Weimarer Reichsverfassung abzulösen. Eine solche Ablösung erfordert auf Bundesebene ein Grundsätzegesetz, das die Rahmenbedingungen für die Ablösung durch die Länder festlegt. Hierbei ist besonders die Höhe der Ablösesumme eine zentrale Herausforderung, da hohe Einmalzahlungen die Haushalte der Länder stark belasten würden. Aus diesem Grund wurde aus den Reihen der Kirchen eine Lösung ins Gespräch gebracht, die eine vierzigjährige Zahlung des doppelten der aktuellen Dotation vorsieht, was in NRW insgesamt 48 Millionen EUR pro Jahr bedeuten würde.

Die FDP hat sich auf Bundesebene bereits in der Vergangenheit für eine rechtssichere und faire Ablösung der Staatsleistungen eingesetzt. Gemeinsam mit anderen Fraktionen haben wir bereits 2021 einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass wir im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung schaffen wollen. Dieser Rahmen soll sowohl die finanziellen Belastungen der Länder berücksichtigen als auch eine gerechte Entschädigung für die Kirchen sicherstellen, wobei die historische Bedeutung und die langjährige Praxis der Zahlungen einbezogen werden müssen.

Wir sind der Überzeugung, dass eine transparente und gerechte Lösung im Interesse aller Beteiligten liegt, und setzen uns dafür ein, dass der Verfassungsauftrag umgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Höne 

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