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Jürgen Kretz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Norbert B. •

Warum ist es nicht selbstverständlich, daß illegal "erworbenes" Vermögen eingezogen wird?

Sehr geehrter Herr Kretz,

Deutschland ist "Geldwäscheparadies" (beschlagnahmt nur 2% der
geschätzt gewaschenen Gelder [1]). Die globale Financial Action Task
Force kritisiert Kompetenzgerangel und unzureichendes Personal (in 11
Kriterien erreicht D kein "HE" für "hochwirksam" [2]). Finanzwende hat
beschrieben, daß der erste Entwurf eines neuen Gesetzes wegen
Kompetenzverteilung und Konzentration auf Strafprozesse wenig
Fortschritt darstellt [1]; in der Fassung zur Ministerabstimmung fehlt
die Vermögensabschöpfung anscheinend ganz [3]. Ist der Einzug
illegalen Vermögens nicht (auch für Sie) selbstverständlich?

[1] https://www.finanzwende.de/fileadmin/user_upload/pdf/20230830_BBF_Namensartikel_Findeisen_Final_FW_Branding.pdf, Kapitel III
[2] https://www.fatf-gafi.org/en/publications/Mutualevaluations/Mer-germany-2022.html
[3] https://www.linkedin.com/posts/finanzwende_bundestag-finanzkriminalit%C3%A4t-geldw%C3%A4sche-activity-7171572830264770560-BWoB/?originalSubdomain=de

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

ich begrüße zunächst einmal, dass sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen hat zur effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche eine zwischen Bund, Ländern und der Europäischen Union abgestimmte Strategie zu verfolgen.

In Deutschland nimmt die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche entgegen, analysiert sie und leitet sie danach zur Strafverfolgung weiter. Konkret wurden letztes Jahr für die bessere Arbeit des FIU folgende Schritte auf den Weg gebracht: klarere Ausgestaltung des Kernauftrag der FIU im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die gesetzliche Konkretisierung bei der Prozessunterstützung durch automatisierte Verfahren innerhalb und die vereinfachte Zusammenarbeit mit anderen Behörden.

Ich begrüße außerdem die Entscheidung, die neue EU-Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) in Frankfurt anzusiedeln. Die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche ist eine Gemeinschaftsaufgabe.

Bezüglich des Instrumentes einer sogenannten Vermögensabschöpfung will ich betonen: Verdächtiges Vermögen muss effektiv aufgespürt und konsequent abgeschöpft werden. Es ist ein erster wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung Bargeldzahlungen für Immobilien untersagt hat und derzeit auf europäischer Ebene an einem Barzahlungsverbot ab 10.000 Euro arbeitet. 

Derzeit ist ein vom Finanzministerium ausgearbeiteter Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität im üblichen parlamentarischen Verfahren. Da dieses Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist, können wir zum derzeitigen Stand und konkreten Prozess nichts Inhaltliches sagen. Ich bitte um ihr Verständnis.

Mit besten Grüßen

Jürgen Kretz

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